AGB & Teilnahmebedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Gegenstand und Anwendung der AGB
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen arte binningen und den Kunstschaffenden. Für die Organisation und Durchführung ist ein Organisations-Komitee (OK) verantwortlich. Entscheidungen des OK sind endgültig und können nicht angefochten werden. Die AGB sind Bestandteil jeder Anmeldung.
2. Exponate und Ausstellungsfläche
Skulpturen und Plastiken:
Jede/r Teilnehmende erhält eine Ausstellungsfläche von 4 m Länge und ca. 1,5 m Breite. Die Säulen zur Ausstellung der Exponate (Bsp. Skulpturen) werden nicht von arte binningen zur Verfügung gestellt.
Bilder und Fotografien:
Jede/r Teilnehmende erhält je eine Stellwand mit den Massen 4 x 2,5 m (Frontwand) und 1 x 2,5 m (Seitenwand). Die Exponate dürfen nicht übereinander aufgehängt werden. Bei Kleinformaten ist dies erlaubt. Chassis müssen auf der Seite bemalt sein. An der Seitenwand können nur Exponate mit einer Höchstbreite von 80 cm aufgehängt werden. Ausnahmen müssen schriftlich beim OK beantragt und genehmigt werden.
Ausstattung:
Ein Beistelltisch (weiss, 55 × 55 cm) und ein Mappenständer (102 × 60 × 27 cm) werden von arte binningen zur Verfügung gestellt. Eigene Möbel dürfen nicht aufgestellt werden, ausgenommen sind Säulen für Skulpturen. Werke im Mappenständer dürfen die Masse von 50 × 70 cm nicht überschreiten, müssen geschützt sein und einen Verkaufspreis tragen.
Inhaltliche Vorgaben:
Nicht zugelassen sind Werke mit rassistischen, diskriminierenden, gewalttätigen oder pornografischen Inhalten sowie Kopien oder Fälschungen. Die Künstlerin/der Künstler ist selbst für die Genehmigung von urheberrechtlich geschütztem Material verantwortlich.
3. Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühr beträgt CHF 370.00.
4. Zahlungsmodalitäten
Nach Erhalt der definitiven Teilnahmebestätigung ist die Teilnahmegebühr innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung auf folgendes Konto zu überweisen:
Anschrift: arte-Binningen, Paradiesstrasse 1, CH–4102 Binningen
Konto Nr.: 40-460751-8
IBAN: CH43 0900 0000 4046 0751 8
BIC/SWIFT: POFICHBEXXX
5. Verkauf
Auf sämtliche Verkäufe wird eine Provision von 25 % erhoben. Der Verkauf wird ausschliesslich durch arte binningen abgewickelt. Die Abrechnung erfolgt spätestens innert 7 Tagen nach Ende der Ausstellung. Verkaufte Werke werden mit einem roten Punkt gekennzeichnet und verbleiben bis zur Finissage. Reservierte Werke werden mit einem grünen Punkt markiert; eine Reservation gilt in der Regel 24 Stunden. arte binningen hat Anspruch auf Provision auch für Werke, die bis drei Monate nach Ende der Ausstellung verkauft werden.
6. Haftung
arte binningen übernimmt keine Haftung für Schäden, Verlust oder Diebstahl an den ausgestellten Werken. Die Versicherung liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden.
7. Datenschutz
Künstler- und Sponsorendaten werden ausschliesslich im Zusammenhang mit arte binningen verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung.
8. Annullierung
Bei einer Annullierung bis max. 3 Monate vor Ausstellungsbeginn werden 60 % der Teilnahmegebühren zurückerstattet. Spätere Annullierungen führen zu keiner Rückerstattung.
9. Aus- und Einfuhr
Für Fragen zur Aus- und Einfuhr wenden sich die Teilnehmenden bitte an die zuständigen Behörden ihres Landes.
10. Gerichtsstand
Es gilt Schweizerisches Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Binningen.
September 2026
Teilnahmebedingungen
Berechtigt zur Anmeldung sind Künstler aller Nationen. Als Künstler haben Sie eine solide Grundausbildun. Ausstellen dürfen nur Künstler welche von der Jury ausgewählt wurden.
Kunstrichtung
Zugelassen sind Arbeiten aus den Bereichen: Zeichnungen, Druckgrafiken, Gemälde, Skulpturen, Fotografien auch überarbeitete Fotografien, Installationen und Videokunst.
Auswahlverfahren
Alle eingesandten Anmeldungen unterliegen einem dreistufigen Auswahlverfahren. Es werden nur Arbeiten ausgestellt, welche alle Kriterien erfüllen. Nicht eingesandte Kunstwerke können nach Absprache mit dem OK auch ausgestellt werden.
Rechte des Organisationskomitees (OK)
Das OK behält sich jederzeit das Recht vor, Werke oder Kunstschaffende zurückzuweisen. Eine Begründung muss nicht erfolgen.
Präsentation & Kosten
Siehe AGB «Ausstellungsfläche, Teilnahmegebühren».
Preise
Die Preise der Ausstellungsobjekte dürfen nur in CHF (Schweizer Franken) angegeben werden.
Haftung
Eine Persönliche Haftung der OK-Mitglieder ist ausgeschlossen. Für Schäden jeglicher Art (z.B. Diebstahl, Feuer o. ä.) übernimmt das OK keine Haftung.
Versicherung
Der Abschluss einer Versicherung ist Sache der Kunstschaffenden. Verkaufspreis und Versicherungswert der eingereichten Arbeiten müssen identisch sein.
Transport
Den An- und Abtransport der Kunstwerke übernehmen die Teilnehmenden auf eigene Kosten.
Liefern / Aufstellen
Die Anlieferung und Aufstellung der Werke hat nach den von der arte binningen angegebenen Zeit- und Ortsangaben zu erfolgen. Eine Anlieferung zu anderen Terminen ist nicht möglich. Die Kunstwerke müssen von den Ausstellenden nach Absprache mit dem OK selbst aufgehängt oder aufgestellt werden.
Beschriftung
Die Beschriftung der Kunstwerke erfolgt durch das OK. Die Kunstobjekte sind mit einer Klebeetikette auf der Rückseite (bei Bildern) bzw. unten (Bsp. Skulpturen) mit Namen, Titel sowie Verkaufspreis zu versehen.
Befestigung
Die arte binningen hat ein einheitliches Befestigungs-System, welches sie allen Kunstschaffenden zur Verfügung stellt. Dieses kann zur gegebenen Zeit am Infostand bezogen werden. Eigene Vorrichtungen dürfen nur mit Erlaubnis des OK genutzt werden.
Kunstmappe
Jeder Standplatz ist mit einem Mappenständer (102 x 60 x 27 cm) ausgerüstet. Es dürfen keine weiteren Objekte auf den Boden gestellt werden.
Verpflegung
Esswaren und Getränke sind sowohl am Standplatz wie auch im ganzen Ausstellungsraum nicht gestattet. Das Comitato Arte & Cultura Binningen-Bottmingen betreibt ein Café für Kunstschaffende, Besucherinnen und Besucher.
Vervielfältigung
Die arte binningen ist berechtigt, die Werke für Presse- und Werbungszwecke unentgeltlich zu reproduzieren. Jede Art des Kopierens und Reproduzierens ausgestellter Werke durch nicht berechtigte Dritte in der Ausstellung ist untersagt.
Abräumen
Am letzten Ausstellungstag findet ab 13.30 Uhr die Preisverleihung und die Finissage statt. Die Ausstellung wird um 15 Uhr geschlossen. Erst im Anschluss daran dürfen die Werke abgehängt bzw. eingepackt und abtransportiert werden. Alle Werke müssen bis spätestens 16 Uhr abgeholt sein. Das OK übernimmt keinerlei Haftung.
Schlussbestimmung
Durch die digitale Anmeldung und der Teilnahme an der arte binningen erklärt sich der Künstler/die Künstlerin mit allen Bedingungen vorbehaltlos einverstanden.
September 2026