AGB & Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 
1. Gegenstand und Anwendung der AGB

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen arte binningen und den Kunstschaffenden. Für die Organisation und Durchführung ist ein Organisations-Komitee (OK) verantwortlich. Entscheidungen des OK sind endgültig und können nicht angefochten werden. Die AGB sind Bestandteil jeder Anmeldung.

 

2. Exponate und Ausstellungsfläche

Skulpturen und Plastiken:

Jede/r Teilnehmende erhält eine Ausstellungsfläche von 4 m Länge und ca. 1,5 m Breite. Die Säulen zur Ausstellung der Exponate (Bsp. Skulpturen) werden nicht von arte binningen zur Verfügung gestellt.

 

Bilder und Fotografien:

Jede/r Teilnehmende erhält je eine Stellwand mit den Massen 4 x 2,5 m (Frontwand) und 1 x 2,5 m (Seitenwand). Die Exponate dürfen nicht übereinander aufgehängt werden. Bei Kleinformaten ist dies erlaubt. Chassis müssen auf der Seite bemalt sein. An der Seitenwand können nur Exponate mit einer Höchstbreite von 80 cm aufgehängt werden. Ausnahmen müssen schriftlich beim OK beantragt und genehmigt werden.

 

Ausstattung:

Ein Beistelltisch (weiss, 55 × 55 cm) und ein Mappenständer (102 × 60 × 27 cm) werden von arte binningen zur Verfügung gestellt. Eigene Möbel dürfen nicht aufgestellt werden, ausgenommen sind Säulen für Skulpturen. Werke im Mappenständer dürfen die Masse von 50 × 70 cm nicht überschreiten, müssen geschützt sein und einen Verkaufspreis tragen.

 

Inhaltliche Vorgaben:

Nicht zugelassen sind Werke mit rassistischen, diskriminierenden, gewalttätigen oder pornografischen Inhalten sowie Kopien oder Fälschungen. Die Künstlerin/der Künstler ist selbst für die Genehmigung von urheberrechtlich geschütztem Material verantwortlich.

 
3. Teilnahmegebühren

Die Teilnahmegebühr beträgt CHF 370.00.

 
4. Zahlungsmodalitäten

Nach Erhalt der definitiven Teilnahmebestätigung ist die Teilnahmegebühr innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung auf folgendes Konto zu überweisen:

Anschrift: arte-Binningen, Paradiesstrasse 1, CH–4102 Binningen

Konto Nr.: 40-460751-8

IBAN: CH43 0900 0000 4046 0751 8

BIC/SWIFT: POFICHBEXXX

 

5. Verkauf

Auf sämtliche Verkäufe wird eine Provision von 25 % erhoben. Der Verkauf wird ausschliesslich durch arte binningen abgewickelt. Die Abrechnung erfolgt spätestens innert 7 Tagen nach Ende der Ausstellung. Verkaufte Werke werden mit einem roten Punkt gekennzeichnet und verbleiben bis zur Finissage. Reservierte Werke werden mit einem grünen Punkt markiert; eine Reservation gilt in der Regel 24 Stunden. arte binningen hat Anspruch auf Provision auch für Werke, die bis drei Monate nach Ende der Ausstellung verkauft werden.

 
6. Haftung

arte binningen übernimmt keine Haftung für Schäden, Verlust oder Diebstahl an den ausgestellten Werken. Die Versicherung liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden.

 
7. Datenschutz

Künstler- und Sponsorendaten werden ausschliesslich im Zusammenhang mit arte binningen verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung.

 
8. Annullierung

Bei einer Annullierung bis max. 3 Monate vor Ausstellungsbeginn werden 60 % der Teilnahmegebühren zurückerstattet. Spätere Annullierungen führen zu keiner Rückerstattung.

 
9. Aus- und Einfuhr

Für Fragen zur Aus- und Einfuhr wenden sich die Teilnehmenden bitte an die zuständigen Behörden ihres Landes.

 
10. Gerichtsstand

Es gilt Schweizerisches Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Binningen.

September 2026

Teilnahmebedingungen

Berechtigt zur Anmeldung sind Künstler aller Nationen. Als Künstler haben Sie eine solide Grundausbildun. Ausstellen dürfen nur Künstler welche von der Jury ausgewählt wurden.


Kunstrichtung

Zugelassen sind Arbeiten aus den Bereichen: Zeichnungen, Druckgrafiken, Gemälde, Skulpturen, Fotografien auch überarbeitete Fotografien, Installationen und Videokunst.


Auswahlverfahren

Alle eingesandten Anmeldungen unterliegen einem dreistufigen Auswahlverfahren. Es werden nur Arbeiten ausgestellt, welche alle Kriterien erfüllen. Nicht eingesandte Kunstwerke können nach Absprache mit dem OK auch ausgestellt werden.


Rechte des Organisationskomitees (OK)

Das OK behält sich jederzeit das Recht vor, Werke oder Kunstschaffende zurückzuweisen. Eine Begründung muss nicht erfolgen.

Präsentation & Kosten

Siehe AGB «Ausstellungsfläche, Teilnahmegebühren».


Preise

Die Preise der Ausstellungsobjekte dürfen nur in CHF (Schweizer Franken) angegeben werden.


Haftung

Eine Persönliche Haftung der OK-Mitglieder ist ausgeschlossen. Für Schäden jeglicher Art (z.B. Diebstahl, Feuer o. ä.) übernimmt das OK keine Haftung.


Versicherung

Der Abschluss einer Versicherung ist Sache der Kunstschaffenden. Verkaufspreis und Versicherungswert der eingereichten Arbeiten müssen identisch sein.


Transport

Den An- und Abtransport der Kunstwerke übernehmen die Teilnehmenden auf eigene Kosten.


Liefern / Aufstellen

Die Anlieferung und Aufstellung der Werke hat nach den von der arte binningen angegebenen Zeit- und Ortsangaben zu erfolgen. Eine Anlieferung zu anderen Terminen ist nicht möglich. Die Kunstwerke müssen von den Ausstellenden nach Absprache mit dem OK selbst aufgehängt oder aufgestellt werden.


Beschriftung

Die Beschriftung der Kunstwerke erfolgt durch das OK. Die Kunstobjekte sind mit einer Klebeetikette auf der Rückseite (bei Bildern) bzw. unten (Bsp. Skulpturen) mit Namen, Titel sowie Verkaufspreis zu versehen.


Befestigung

Die arte binningen hat ein einheitliches Befestigungs-System, welches sie allen Kunstschaffenden zur Verfügung stellt. Dieses kann zur gegebenen Zeit am Infostand bezogen werden. Eigene Vorrichtungen dürfen nur mit Erlaubnis des OK genutzt werden.


Kunstmappe

Jeder Standplatz ist mit einem Mappenständer (102 x 60 x 27 cm) ausgerüstet. Es dürfen keine weiteren Objekte auf den Boden gestellt werden.


Verpflegung

Esswaren und Getränke sind sowohl am Standplatz wie auch im ganzen Ausstellungsraum nicht gestattet. Das Comitato Arte & Cultura Binningen-Bottmingen betreibt ein Café für Kunstschaffende, Besucherinnen und Besucher.


Vervielfältigung

Die arte binningen ist berechtigt, die Werke für Presse- und Werbungszwecke unentgeltlich zu reproduzieren. Jede Art des Kopierens und Reproduzierens ausgestellter Werke durch nicht berechtigte Dritte in der Ausstellung ist untersagt.


Abräumen

Am letzten Ausstellungstag findet ab 13.30 Uhr die Preisverleihung und die Finissage statt. Die Ausstellung wird um 15 Uhr geschlossen. Erst im Anschluss daran dürfen die Werke abgehängt bzw. eingepackt und abtransportiert werden. Alle Werke müssen bis spätestens 16 Uhr abgeholt sein. Das OK übernimmt keinerlei Haftung.


Schlussbestimmung

Durch die digitale Anmeldung und der Teilnahme an der arte binningen erklärt sich der Künstler/die Künstlerin mit allen Bedingungen vorbehaltlos einverstanden.


September 2026