Gegenstand und Anwendung der AGB
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln das Verhältnis zwischen der arte binningen und dem Künstler. Für die Organisation und Durchführung ist ein Organisations-Komitee (nachfolgend OK genannt) verantwortlich. Entscheidungen des OK sind endgültig und können nicht angefochten werden. Die AGB sind Bestandteil jeder Anmeldung.
Ausstellungsfläche
Skulpturen und Plastiken:
Jeder Teilnehmer erhält eine Ausstellungsfläche von 4 Meter Länge und ca. 1.5 Meter Breite.
Bilder / Photographie:
Jeder Teilnehmer erhält eine Gesamt-Ausstellungsfläche von 5 Meter Breite und 2.5 Meter Höhe. Die Bilder dürfen nicht übereinander aufgehängt werden (Ausnahmen können vom OK bewilligt werden). Chassis müssen auf der Seite bemalt werden. (zu beachten: Seitenwand 1Meter breit / Bilder dürfen nicht breiter als 70cm sein)
Beistelltische weiss, 55x55 cm und Mappenständer 102x60x27 cm werden von arte binningen zur Verfügung gestellt !
Es dürfen keine eigenen Möbel ausser Säulen für Skulpturen aufgestellt werden. Die in den Mappenständer platzierten Bilder dürfen das Format 50 x70 cm nicht überschreiten, müssen geschützt und mit dem Verkaufspreis versehen sein.
Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühr für Skulpturen, Plastiken, Bilder etc. beträgt CHF 370.00
Zahlungsmodalitäten
Nach Erhalt der definitiven Teilnahmebestätigung bitten wir Sie die Teilnahmegebühr innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung auf das nachfolgende Konto der arte binningen zu überweisen.
Anschrift: | Arte-Binningen (Büro) |
Paradiesstrasse 1 |
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Konto No.: | 40-460751-8 |
IBAN: |
CH43 0900 0000 4046 0751 8 |
BIC/SWIFT: | POFICHBEXXX |
Handel
Von jedem verkauften Werk erhebt das OK eine Provision von 25% des Verkaufspreises. Während der arte binningen dürfen Kaufverträge nur durch das OK erstellt werden. Das gekaufte Werk wird mit einem roten Punkt versehen und bleibt bis zur Finissage in der Ausstellung (Ausnahmen nur in Rücksprache mit dem OK). Reservierte Kunstwerke werden mit einem grünen Punkt gekennzeichnet (die Reservationen werden i.R. 1 Tag aufrechterhalten). Die Provisions-Abrechnung mit der Veranstalterin beruht weitgehend auf Treu und Glauben. Die Veranstalterin hat das Anrecht auf eine Provision auch für Kunstobjekte die nach der Ausstellung verkauft werden. Diese Frist ist auf maximal 6 Monaten nach Ende der Ausstellung festgelegt. Die Kontoinformationen sind oben angegeben.
Haftung
Eine Persönliche Haftung der OK-Mitglieder ist ausgeschlossen. Für Schäden jeglicher Art (z.B. Diebstahl, Feuer o.ä.) übernimmt das OK keine Haftung. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache der TeilnehmerInnen.
Datenschutz
Die Künstler- und Sponsorendaten werden nur im Zusammenhang mit der arte binningen verwendet. Diese Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der verantwortlichen Firma / Person an Dritte weitergegeben werden.
Annullierung
Bei einem Rücktritt gelten folgende Bedingungen: Bis drei Monate vor Beginn der Ausstellung werden 60% der Gebühren zurückerstattet. Bei weniger als drei Monaten erfolgt keine Rückerstattung. Die Teilnahmegebühr verfällt zu Gunsten der arte binningen.
Aus- und Einfuhr
Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an die: Industrie- und Handelskammer in Deutschland
Gerichtsstand
Sämtliche Verpflichtungen unterstehen dem Schweizerischen Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel-Landschaft.