Teilnahme
Berechtigt zur Anmeldung sind Künstler aller Nationen. Als Künstler haben Sie eine solide Grundausbildung und besuchen laufend Weiterbildungskurse an Kunstschulen und Freien Akademien. Ausstellen dürfen nur Künstler welche von der Jury ausgewählt wurden.
Kunstrichtung
Zugelassen sind Arbeiten aus den Bereichen: Zeichnungen, Druckgrafiken, Gemälde, Skulpturen, Fotografien auch überarbeitete Fotografien, Installationen und Videokunst.
Auswahlverfahren
Alle eingesandten Anmeldungen / Arbeiten unterliegen einem dreistufigen Auswahlverfahren. Es werden nur Arbeiten ausgestellt die alle Kriterien erfüllen. Nicht eingesandte Kunstwerke können nach Absprache mit der Jury-Leitung auch ausgestellt werden.
Rechte des Organisationskomitees
Das OK behält sich jederzeit das Recht vor, Werke oder TeilnehmerInnen zurückzuweisen. Eine Begründung muss nicht erfolgen.
Präsentation & Kosten
Siehe AGB "Ausstellungsfläche, Teilnahmegebühren".
Preise
Die Preise der Ausstellungsobjekte dürfen nur in CHF (Schweizerfranken) angegeben werden.
Haftung
Eine Persönliche Haftung der OK-Mitglieder ist ausgeschlossen. Für Schäden jeglicher Art (z.B. Diebstahl, Feuer o.ä.) übernimmt das OK keine Haftung.
Versicherung
Der Abschluss einer Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Verkaufspreis und Versicherungswert der eingereichten Arbeiten müssen identisch sein.
Transport
Den An- und Abtransport der Kunstwerke übernehmen die KünstlerInnen auf eigene Kosten.
Liefern / Aufstellen
Die Anlieferung und Aufstellung der Werke hat nach den von der arte binningen angegebenen Zeit- und Ortsangaben zu erfolgen. Eine Anlieferung zu anderen Terminen ist nicht möglich. Die Kunstwerke müssen von den Ausstellenden nach Absprache mit der Jury selbst aufgehängt oder aufgestellt werden.
Beschriftung
Die Beschriftung der Kunstwerke erfolgt durch das OK. Die Ausstellungsgüter sind mit einer Klebeetikette auf der Rückseite (Bilder) bzw. unten (Skulpturen etc.) mit Namen, Titel sowie Verkaufspreis zu versehen.
Befestigung
Die arte binningen hat ein einheitliches Befestigungs-System das sie allen Künstlern zur Verfügung stellt. Dieses kann zur gegebenen Zeit am Infostand bezogen werden. Eigene Vorrichtungen dürfen nur mit Erlaubnis des OK genutzt werden.
Kunstmappe
Jeder Standplatz ist mit einem Mappenständer (102 x 60 x 27 cm) ausgerüstet. Es dürfen keine weiteren Objekte auf den Boden gestellt werden.
Verpflegung
Esswaren und Getränke sind sowohl am Standplatz wie auch im ganzen Ausstellungsraum nicht gestattet. Das Comitato Arte & Cultura Binningen-Bottmingen betreibt ein Arte-Café für Künstler und Besucher.
Vervielfältigung
Die arte binningen ist berechtigt, die Werke für Presse- und Werbungszwecke unentgeltlich zu reproduzieren. Jede Art des Kopierens und Reproduzierens ausgestellter Werke durch nicht berechtigte Dritte in der Ausstellung ist untersagt.
Abräumen
Am letzten Ausstellungstag ab 13:30 Uhr findet die Preisverleihung und die Finissage statt. Die Ausstellung wird um 15:00 Uhr geschlossen. Erst im Anschluss daran dürfen die Werke abgehängt bzw. eingepackt und abtransportiert werden. Alle Werke müssen bis spätestens 16:00 Uhr abgeholt sein. Das OK übernimmt keinerlei Haftung.
Schlussbestimmung
Durch die Abgabe seiner/ihrer Anmeldung und der Teilnahme an der arte binningen erklärt sich der/die KünstlerIn mit allen Bedingungen vorbehaltlos einverstanden.